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Dachau: Haftbefehl wegen Mordes an Staatsanwalt erlassen
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Tötung Dachau: Haftbefehl wegen Mordes an Staatsanwalt erlassen

München – Täter schweigt und sitzt in Untersuchungshaft.

Einen Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht ist gegen den Täter Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Der 54-Jährige schweige in den Vernehmungen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Mann sitzt nun im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft. Die Tat entfachte eine neue Debatte über die Sicherheit in Justizgebäuden.

Der Transportunternehmer aus Dachau hatte sich am Mittwoch vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten müssen, weil er Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hatte. Während der Urteilsverkündung zog er eine Pistole und feuerte mindestens einen Schuss in Richtung Richter ab, verfehlte diesen aber. Anschließend schoss er mindestens zweimal auf den Staatsanwalt. Der 31-Jährige starb etwa 40 Minuten nach den Schüssen in einem Krankenhaus.

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums war der Angeklagte während der Verhandlung „verbal aggressiv“ und „gereizt“. Es habe aber keine Anhaltspunkte gegeben, dass der Mann gewalttätig werden könne. Er sei zuvor auch in keine Strafprozesse verwickelt gewesen.

Vor dem Gerichtsgebäude in Dachau, in dem sich die blutige Tat ereignet hatte, lag am Donnerstag ein Blumenstrauß mit weißen Blüten. Weite Sitzungen werden beim Amtsgericht Dachau in dieser Woche nicht abgehalten. Der Oberbürgermeister der Stadt, Peter Bürgel (CSU), bezeichnete es als „tragisch“, dass ein junger Mensch bei Ausübung seines Berufs gestorben sei. „Da fehlen einem wirklich die Worte.“

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) drückte erneut ihre „tiefe Betroffenheit“ und „Fassungslosigkeit“ über die Tat aus. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich betroffen über den gewaltsamen Tod des Staatsanwalts: „Ich bin über diese unfassbar brutale Tat entsetzt und schockiert.“ Beide Politiker sprachen sich dagegen aus, aus Justizgebäuden Festungen zu machen. Merk erwägt dennoch schärfere Kontrollen.

Der 54-jährige Todesschütze war vor der Tat am Mittwoch nicht auf Waffen kontrolliert worden. In dem Gericht werden nur in Einzelfällen Stichprobenkontrollen angeordnet. In diesem Fall sei dies allerdings nicht geschehen, da es sich „aus justizieller Sicht um ein Routineverfahren“ gehandelt habe, erklärte Merk.

Der Deutsche Richterbund forderte indes ein umfangreiches Sicherheitskonzept für jedes Gericht in Deutschland. „Für jedes einzelne Gerichtsgebäude muss es ein konkretes Sicherheitskonzept geben“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, auf dapd-Anfrage. Dies könne in einem kleinen Gericht die Eingangskontrolle durch den Pförtner sein, bei größeren Gebäuden könne es auch eine Detektorenanlage sein.

Auch die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG) verlangte mehr Investitionen in die Sicherheit deutscher Gerichtssäle. Das Hauptproblem sei die mangelnde finanzielle Unterstützung durch die Länder, kritisierte der stellvertretende DJG-Vorsitzende, Siegfried Rauhöft in Mannheim. Flächendeckende Einlasskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften seien dringend angebracht.

12.01.2012 - AP, dapd / newsburger.de

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