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Bundesverfassungsgericht Gremium zur Euro-Rettung verletzt Grundgesetz

Mitwirkungsrechte des Bundestags im Kampf gegen die europäische Schuldenkrise gestärkt.

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkungsrechte des Bundestags im Kampf gegen die europäische Schuldenkrise gestärkt. Die Einrichtung eines lediglich neunköpfigen Sondergremiums für eilige oder vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung verstößt in weiten Teilen gegen das Grundgesetz, wie die Karlsruher Richter am Dienstag entschieden.

Das Sondergremium sollte in besonders eiligen oder vertraulichen Fällen anstelle des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen. Das Verfassungsgericht hatte dies Ende Oktober 2011 per Eilbeschluss vorerst verhindert. Geklagt hatten die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz. Sie sahen sich durch das Neuner-Gremium in ihren Rechten als Parlamentarier verletzt. Die Teilnehmer des Gremiums wurden bereits aus dem Kreis der 41 Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages gewählt.

28.02.2012 - dapd / newsburger.de

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