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Gorch Fock
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Gorch Fock Staatsanwaltschaft bittet um Prüfung möglicher Untreue

Die Staatsanwaltschaft Berlin müsse nun weitere Schritte prüfen.

Berlin – Die Affäre um das Segelschulschiff „Gorch Fock“ beschäftigt inzwischen eine weitere Strafverfolgungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück habe Akten an die Staatsanwaltschaft Berlin überstellt mit der ausdrücklichen Bitte, mögliche Straftaten der Untreue im Bundesverteidigungsministerium zu prüfen, berichtet die „Welt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Dieser habe auf Anfrage der Zeitung bestätigt, dass entsprechendes Material verschickt worden sei.

Konkrete Angaben zu der Natur der Unterlagen, die das Ministerium betreffen, oder zum betroffenen Personenkreis, seien nicht gemacht worden, berichtet die Zeitung weiter. Die Unterlagen würden zunächst als sogenannte „Allgemeine Rechtssache“ geführt, die Staatsanwaltschaft Berlin müsse nun weitere Schritte prüfen. Die Behörde in der Hauptstadt sei zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen.

Hintergrund der Vorgänge sei die Frage, ob der Bundesrepublik durch Handlungen von Personen im Verteidigungsministerium ein finanzieller Schaden entstanden sei und der Haushalt unrechtmäßig belastet wurde, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eigene Informationen.

Dies habe mit zwei Leitungsvorlagen im Ministerium zu tun, auf deren Grundlage Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) jeweils für die Fortführung der Instandsetzungsarbeiten an der „Gorch Fock“ entschieden hätte, obwohl die Kosten immer weiter gestiegen waren, berichtet die Zeitung weiter. Aus zunächst geplanten 9,6 Millionen Euro sind inzwischen 135 Millionen Euro geworden, welche die Instandsetzung kosten dürfte.

Der Bundesrechnungshof hatte dies scharf kritisiert, vor allem das Zustandekommen der beiden Leitungsvorlagen an die Verteidigungsministerin. Diese sei getäuscht worden.

Die Zukunft des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ ist derweil weiter ungewiss und soll im Juni entschieden werden.

Grund für die Überstellung aus Osnabrück ist die örtliche Zuständigkeit der Berliner Staatsanwaltschaft für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums. Die Strafverfolger in Niedersachsen führten derzeit gebündelt alle übrigen Ermittlungen in der Affäre um das Segelschulschiff „Gorch Fock“ – bislang drei Ermittlungskomplexe bezüglich möglicher Korruption, Untreue und Betrugs, berichtet die „Welt“.

16.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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