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Google Auch nach Fristablauf gibt es Möglichkeit zur Datenlöschung

Berlin – Google hat sich gegen Kritik an der vierwöchigen Einspruchsfrist gegen die Erfassung im Kartendienst Street View gewehrt. „Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, besteht seit Mai 2009 – per Brief, Mail oder Fax“, sagte Unternehmenssprecherin Lena Wagner der Leipziger Volkszeitung.

Die Montag startende und auf vier Wochen beschränkte Einspruchmöglichkeit im Netz sei nur für diejenigen Bürger gedacht, die noch keinen Einspruch erhoben haben und in einer der 20 Städte leben, die ab Ende des Jahres in Street View zu sehen sein werden. „Dieses Instrument gibt es, weil wir dem Bundesbeauftragen für Datenschutz zugesagt haben, dass Google alle Widersprüche bearbeitet bevor wir mit dem Material live gehen. Wir brauchen eine gewisse Bearbeitungszeit“, erklärte Wagner. Dass die Widerspruchsfrist ausgerechnet in die Sommerferienzeit falle, sei „ein bisschen unglücklich“.

Wagner zufolge besteht allerdings nach dieser Frist noch immer die Möglichkeit, eine Hausfassade unkenntlich machen zu lassen. „Auch wenn man noch keinen Widerspruch eingelegt hat und keinen Gebrauch von dem Tool macht, heißt das nicht, dass ein Haus für immer in Street View abgelegt sein wird.“ Wer sein Haus entfernen lassen möchte, könne über einen Link in Street View Google den Auftrag dazu erteilen. Die Zahl der Einsprüche sei bislang „verschwindend gering“, wenn man sie in Relation zur Einwohnerzahl Deutschlands setze, sagte Wagner. Die öffentliche Diskussion sei größer, als die Sorge der Bürger, die tatsächlich Einspruch einlegen.

10.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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