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Google-Nutzer am Computer
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Google Antragsformular zur Datenlöschung

Antrag auf Entfernung gemäß Europäischem Datenschutzrecht.

Mountain View – Der Suchmaschinenanbieter Google hat ein Formular ins Internet gestellt, mit dem europäische Nutzer die Löschung persönlicher Daten beantragen können. „Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, teilt das Unternehmen auf der Website des Antragsformulars mit.

Bei der Bearbeitung des Antrags werde überprüft, ob die Ergebnisse veraltete Informationen enthalten und ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe, „zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht“. Der Antragsteller muss also für jeden Link eine ausführliche Begründung darlegen. Außerdem verlangt Google die „Kopie eines gültigen Lichtbildausweises“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Suchmaschinenbetreiber Mitte Mai in einem Urteil dazu verpflichtet, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten zu streichen. Dies leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab, hieß es als Begründung der Richter. Die EU-Bürger hätten ein „Recht auf Vergessenwerden“.

30.05.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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