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Generika Kritik an Rabattverträgen

Generika nicht identisch mit Original.

Berlin – Die gängige Praxis der Rabattverträge zwischen Pharmafirmen und Krankenkassen geht nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz oftmals zulasten der Kranken. Es stimme nicht, dass sich Ersatzmedikamente (Generika) nur in Farbe, Form und Größe vom Original unterschieden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin. Zwar sei der Wirkstoff derselbe, Generika enthielten jedoch häufig andere Hilfsstoffe. Dadurch können sie unterschiedlich wirken und andere Nebenwirkungen auslösen als das Original.

Wenn ein Patient beispielsweise ein Generikum mit einer 125-prozentigen Wirksamkeit erhalte, sei die Dosis viel höher als beim Original. Für die Zulassung eines Generikums würden jedoch fast keine Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit vorausgesetzt. In Deutschland lebten 27 Millionen chronisch Kranke, darunter 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, die von der Regelung besonders betroffen seien.

Viele von ihnen nähmen täglich mehr als 13 verschiedene Medikamente ein, gab Brysch zu bedenken. Da seien Unverträglichkeiten vorprogrammiert. Vor allem, weil die Wirksamkeit eines Generikums praktisch kaum getestet werde.

Für Patienten sei das Rabattsystem außerdem undurchsichtig. Sie erführen nicht, mit welcher Pharmafirma ihre Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen habe und könnten nur darauf hoffen, dass sie das Generikum gut vertrügen. Dabei sollten Medikamente wie etwa Antidiabetika, Psychopharmaka oder blutdrucksenkende Mittel nur unter ärztlicher Aufsicht gewechselt werden. Die Krankenkassen sparten zwar durch Rabattverträge Milliarden ein, es gebe aber keine Statistik über Folgeschäden. Brysch forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, Transparenz in die Rabattvertragsregelung zu bringen.

Seit 1. April 2013 gelten viele neue Rabattverträge. Für Patienten bedeutet das einen möglichen Wechsel des Präparates.

02.04.2013 - dapd / newsburger.de

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