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Cannabis
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Gesetzentwurf Regierung organisiert Anbau und Handel von Cannabis

Der Anbau von Cannabis unterliegt der Kontrolle des BfArM.

Berlin – Die Bundesregierung will den Anbau und den Verkauf von Cannabis in Deutschland erstmals selbst organisieren und damit ausreichend Rauschmittel zur Behandlung schwerkranker Schmerzpatienten zur Verfügung stellen. Nachdem die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) Anfang des Jahres angekündigt hatte, Cannabis für Schmerzpatienten auf Kassenrezept zuzulassen und einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, legte das Bundesgesundheitsministerium nun einen Gesetzesentwurf vor, der die Beschaffung der Droge regelt, berichtet die „Welt am Sonntag“. Demnach liegt die Regie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem Ministerium unterstellt ist.

„Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt der Kontrolle des BfArM.“ Dazu soll eine so genannte Cannabisagentur bei der Behörde eingerichtet werden. „Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge“, steht in der Begründung des Gesetzestextes.

„Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken.“ Dabei lege die staatliche Stelle auch den Preis fest, den die Krankenkassen für das an die Patienten abgegebene Präparat zu zahlen haben – ausgeglichen werden damit auch die Kosten für die Arbeit der Cannabisagentur.

Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll in den kommenden Monaten vom Parlament beschlossen werden. Ab wann die Patienten tatsächlich von der Gesetzesänderung profitieren können, ist aber noch offen. Mit der Einrichtung einer Cannabisagentur kommt die Regierung Forderungen von Grünen und Linken nach. Der Eigenanbau von Cannabis durch die betroffenen Patienten soll weiterhin ausgeschlossen bleiben.

01.11.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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