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Gesetzentwurf Mindestlohn in gesamter Fleischbranche

Zur Kontrolle seien 42 zusätzliche Stellen bei der Zollverwaltung nötig.

Berlin – Die Bundesregierung will den im Januar vereinbarten Mindestlohn in der Fleischwirtschaft auf die gesamte Branche ausdehnen. Dies sieht dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden soll.

Dort heißt es, die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ mit ihren rund 100.000 Beschäftigten solle „unverzüglich“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Zur Kontrolle des Mindestlohns seien 42 zusätzliche Stellen bei der Zollverwaltung nötig. Über die dafür nötigen Haushaltsmittel muss laut Gesetzentwurf noch entschieden werden.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte den Plan. DGB-Vorstandsmitglied Reiner Hoffmann sagte „Focus“: „Es ist erfreulich, dass die Arbeitgeber endlich den Mehrwert der Tarifautonomie und Tarifverträge entdecken.“ Allein die Ankündigung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Große Koalition habe viel dazu beigetragen.

Die Arbeitgeber in der Fleischbranche und die Gewerkschaft NGG hatten sich im Januar erstmals auf einen Tarifvertrag verständigt. Er sieht die Einführung eines Mindestlohns von 7,75 Euro pro Stunde zum 1. Juli 2014 vor. Dieser Mindestlohn soll dann in Stufen bis zum Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen.

Damit erfüllt die Branche die Vorgaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD, wonach spätestens zum 1. Januar 2017 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten soll.

23.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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