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Gesetzentwurf Künast und Sitte für straflose Sterbehilfe

Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen beseitigt werden.

Berlin – Nachdem in der Sterbehilfe-Debatte zwei Verbotsentwürfe vorgestellt wurden, haben auch die Vertreter einer liberalen Position ihren Gesetzentwurf ausgearbeitet: Wie die „Welt“ berichtet, sieht eine Abgeordnetengruppe um Renate Künast und Kai Gehring (beide Grüne) sowie Petra Sitte (Linke) in ihrem Gesetzentwurf vor, dass die Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird.

Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden. Was Ärzte betrifft, so will die Abgeordnetengruppe laut des Berichts festschreiben, dass die Suizidhilfe eine ärztliche Aufgabe sein „kann“ und den Ärzten nicht untersagt werden darf.

Entgegenstehende Regeln wären damit unwirksam. Das würde bedeuten, dass Verbotsvorschriften im ärztlichen Standesrecht, die es in derzeit zehn von 17 Landesärztekammern gibt, für Ärzte bei einer Suizidhilfe keine rechtliche Wirkung entfalten könnten. Die Mediziner müssten also nicht den Entzug ihrer Approbation fürchten, wenn sie bei Beachtung der im Gesetzentwurf festgelegten Regeln einem Patienten tödlich wirkende Medikamente zur Verfügung stellen würden.

Wenn die Ärzte die Suizidhilfe leisten wollen, müssen sie zunächst den Patienten über alle medizinischen, vor allem palliativen Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens informieren und Alternativen zur Selbsttötung aufzeigen. Diese Beratungspflichten sollen ausdrücklich den Sterbehilfeorganisationen auferlegt werden. Dabei soll zudem festgelegt werden, dass die Vereine vor jeder Suizidhilfe die betreffende Person durch einen Arzt untersuchen und beraten lassen müssen. Organisationen müssen zu all dem bei jedem einzelnen Fall eine umfassende Dokumentation anlegen.

Künast, Gehring und Sitte planen zudem ein Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe. Demnach würde mit Gefängnis bestraft, wer Suizidhilfe leistet, um sich durch wiederholte Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Suizidhilfe zu einem kommerziellen Geschäft wird.

Hingegen will eine andere Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese und Eva Högl (SPD) sowie Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Grüne) jede organisierte („geschäftsmäßige“) Suizidhilfe verbieten, auch dann, wenn sie nicht in kommerzieller Absicht geleistet wird.

Vorgesehen ist bei Künast, Sitte und Gehring laut „Welt“ im Übrigen eine Evaluation des Gesetzes nach einigen Jahren. Dann soll geprüft werden, ob die ausdrückliche rechtliche Ermöglichung der Suizidhilfe ungewollte gesellschaftliche Folgen hat.

09.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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