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Konstantin von Notz Grüne 2009
© Konstantin von Notz / CC BY-SA 3.0

Gesetz gegen Hass im Internet Erwartete Beschwerdewelle ist ausgeblieben

Nur 714 Meldungen über Fehlverhalten der Online-Plattformen.

Osnabrück – Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Netz ist die erwartete Beschwerdewelle der Internetnutzer ausgeblieben. Im Jahr 2018 gingen insgesamt 714 Meldungen ein, in denen Nutzer sich darüber beklagten, dass Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte trotz ihrer Beschwerde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gelöscht oder gesperrt hätten. Das teilte das Bundesamt für Justiz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auf Anfrage mit.

782 Verfahren seien eingeleitet worden, ein Bußgeld wurde nach Angaben der Bonner Behörde bislang noch nicht verhängt. Ursprünglich hatte das Bundesamt mit 25.000 Fällen im Jahr gerechnet.

Die Zahlen befeuern erneut die Debatte über Sinn und Zweck des Gesetzes. Am 1. Januar 2018 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz NetzDG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube Inhalte, die strafbar sind, binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Bei Verstößen gegen die Löschpflicht drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Die Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren, wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.

Grüne fordern Nachbesserungen

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz (Foto), sagte der „NOZ“: „Die Zahlen taugen nicht als Indikator für das Funktionieren des Gesetzes.“ Vielmehr zeigten sie, dass die Meldewege bei den Plattformen benutzerunfreundlich seien: „Hier besteht dringender Nachjustierungsbedarf.“ Die Bundesregierung müsse das Gesetz schnellstmöglich nachbessern. Das NetzDG sei insgesamt ein „zu eng gefasster Schnellschuss“, mit dessen Umsetzung sich die sozialen Netzwerke weiter schwer täten.

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, forderte gegenüber der „NOZ“ wegen des hohen Aufwandes eine Überprüfung „bis hin zu der Frage, ob es nicht besser ist, das NetzDG ganz abzuschaffen.“

Das Bundesjustizministerium in Berlin wertete die niedrigen Beschwerde-Zahlen dagegen positiv als „Indiz dafür, dass die Netzwerke die NetzDG-Beschwerden ernst nehmen und sorgfältig prüfen.“ Das NetzDG werde spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, also bis Ende 2020, überprüft werden.

Gegner argumentieren zudem, dass das NetzDG die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte schneller zu sperren und dies zu Zensur führen könnte. In den Anfangstagen war etwa ein Satire-Tweet der Zeitschrift „Titanic“ gelöscht worden.

25.01.2019 - newsburger.de

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