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Nazi-Vergleich Gericht untersagt Kachelmann umstrittene Äußerung

Anhänger der Giftwolken-Theorie fühlt sich durch Nazi-Vergleich persönlich beleidigt.

Berlin – Eine umstrittene Äußerung von Wettermoderator Jörg Kachelmann über Anhänger einer Theorie über sogenannte Giftwolken bleibt bis auf weiteres untersagt. In einem sogenannten Versäumnisurteil, das aus rein formalen Gründen erging, hat eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin am Freitag die von der Bürgerinitiative “Sauberer Himmel” erwirkte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestätigt. Eine endgültige Entscheidung in der Sache sei aber noch offen, betonte der Richter.

Kachelmann, der an der Verhandlung nicht teilnahm, hatte gesagt, man habe es bei den Anhängern der Theorie mit “Neonazis und Verrückten” zu tun. Die klagende Bürgerinitiative vertritt umstrittene Ansichten zu sogenannten Chemtrails. Sie ist der Auffassung, dass das Wetter künstlich beeinflusst und kontrolliert wird.

Der Kläger hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres per E-Mail eine Anfrage zu Thema Chemtrails an verschiedene Adressen gesandt. Unter anderen ging diese auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), den Deutschen Wetterdienst sowie an Kachelmann. In seiner Antwort-Mail hatte der Wettermoderator dann die umstrittene Äußerung verwendet.

In der mündlichen Verhandlung am Freitag ging es zunächst auch um die Frage, ob die Äußerung Kachelmanns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Kläger, ein Anhänger der Chemtrails-Bewegung, fühlte sich nach Angaben seines Anwalts persönlich beleidigt. Kachelmann könne “nicht alle, die für das Thema einstehen, mit der Nazikeule erschlagen”, argumentierte der Klägeranwalt. Die Bürgerinitiative “Sauberer Himmel” geht davon aus, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt und zur Klimaveränderung beitragen.

In mehreren Internet-Videos hatte Kachelmann diese Ansichten später als von “gelangweilten Verschwörungstheoretikern” erfunden bezeichnet. Diese wollten Menschen Angst machen. Kachelmanns Anwalt hatte im Prozess versichert, sein Mandant habe den Kläger “nicht persönlich angesprochen” und habe auch kein Interesse daran, Personen zu beleidigen. Er warf der Bürgerinitiative vor, Kachelmanns “Prominenz auszunutzen, um Aufsehen zu erregen”.

Nach Ansicht des Richters war es eine “relativ pauschale” Äußerung, die Kachelmann in der E-Mail abgab. Er sei aber auch nicht überrascht, dass sich der Kläger angesprochen fühle, sagte er weiter.

Das am Freitag erlassene Versäumnisurteil erging auf Antrag des Klägers. Sein Anwalt hatte kritisiert, dass Kachelmann es “versäumt hat”, seinen Anwälten zum Prozess eine Vollmacht auszustellen, um sich vertreten zu lassen. Nach Angaben seines Anwalts hält sich Kachelmann derzeit in Kanada auf. Die entscheidende Frage, ob mit dem Nazivergleich Persönlichkeitsrechte des Klägers tatsächlich verletzt wurden, muss das Gericht nach erneuter Verhandlung entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

17.02.2012 - dapd / newsburger.de

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