newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Telekom-Logo
© über dts Nachrichtenagentur

Gericht „StreamOn“-Tarife verstoßen gegen Netzneutralität

Der Beschluss sei unanfechtbar.

Münster – Die Deutsche Telekom darf die von ihr angebotenen „StreamOn“-Tarife in der bisherigen Form vorläufig nicht mehr anbieten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Eilverfahren und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

Die Bundesnetzagentur hatte zuvor festgestellt, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstößt. Die Telekom war gegen diese Entscheidung vorgegangen. Das OVG gab in dem am Montag veröffentlichten Beschluss der Bundesnetzagentur recht.

Der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs, hieß es zur Begründung. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Dabei sei es unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von „StreamOn“ in die Drosselung eingewilligt habe.

Außerdem sei es verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Telekom verletze dieses Verbot, soweit sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne, so das OVG weiter.

Aktuell läuft noch ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht. Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aber voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung in dem Verfahren vollzogen werden, so das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss sei unanfechtbar.

15.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

Weitere Meldungen

Unternehmen GDL-Chef Weselsky nennt Boni für Bahnvorstände „perverses System“

Der Vorsitzende der Lockführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, ist empört über die geplanten Bonuszahlungen für den Vorstand der Deutschen Bahn. Er bezeichnet dieses Vorhaben als Ausdruck eines "perversen Systems" und einem "Selbstbedienungsladen" für Führungskräfte. ...

Statistisches Bundesamt Inlandstourismus legt zu

Im Oktober 2023 verzeichneten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 44,6 Millionen Übernachtungen von in- und ausländischen Gästen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,2 Prozent im Vergleich zu Oktober 2022, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in ...

Analyse E-Paketwagen könnten 632.000 Tonnen CO2 pro Jahr sparen

Autoindustrie Mittelständler planen erste große Fabrik für E-Benzin

Statistisches Bundesamt Umsatz im Dienstleistungsbereich zurückgegangen

DHL Sendungsmengen in Vorweihnachtszeit auf „sehr hohem Niveau“

Unternehmensnachfolge Interesse so gering wie noch nie

Unternehmen Einzelhandel blickt etwas optimistischer auf Weihnachtsgeschäft

Statistisches Bundesamt Einzelhandel macht mehr Umsatz

Österreich Signa meldet Insolvenz an

Energie BDEW sieht keine Zukunft für Gasheizungen

Unternehmen Hackerangriff auf wichtigen IT-Dienstleister von Steuerberatern

Ifo-Institut Nur begrenztes Potenzial für Fracking in Deutschland

Unternehmen Industriegewerkschaft warnt vor Standortschließungen

Unternehmen C&A will 100 neue Filialen in Europa

China Birkenstock will nach Börsengang vor allem in Asien wachsen

Immobilien Baubranche warnt vor Pleitewelle

Industrie IW hält Lindners „Wachstumschancengesetz“ für unzureichend

Energie BDI fordert nach Strompreispaket umfassende Bestandsaufnahme

Statistisches Bundesamt Paketbranche binnen zehn Jahren stark gewachsen

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »