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Ölförderung
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Gas-Fracking Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung.

Berlin – Trotz breitem Protest soll das Gas-Fracking unter strengen Auflagen in Deutschland ab 2016 erprobt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums.

In sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebieten soll die sogenannte unkonventionelle Förderung aber verboten werden. Zudem ist ein Fracking-Verbot bis zu einer Tiefe von 3000 Metern geplant, das aber bei grünem Licht für Erprobungsmaßnahmen aufgehoben wird. Ab 2019 kann es eine kommerzielle Förderung geben.

„Es ist ein Gesetz, dass das Fracking so weit wie möglich einschränkt“, betonte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Ein von Grünen und Linken gefordertes Verbot sei verfassungsrechtlich nicht möglich. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Regierung aus Sicht von Unions-Abgeordneten keinen ausreichenden Wasserschutz boten. Auch jetzt verlangen bereits Dutzende Bundestagsabgeordnete von Union und SPD Nachbesserungen. So wird etwa gefordert, dass es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung geben dürfe.

Beim unkonventionellen Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein großflächig aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweichen und über Bohrrohre gefördert werden kann. In den USA hat die Fördertechnik zu einem Sinken der Energiepreise geführt. Das seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking, bei dem Gas aus sehr tief liegenden Hohlräumen gefördert wird, will die Bundesregierung unter strengen Umweltauflagen weiterhin erlauben.

Aus Sicht von Hendricks hat der Schutz von Gesundheit und Trinkwasser absolute Priorität. Offen zeigte sie sich dafür, die Pläne für eine Expertenkommission im nun folgenden parlamentarischen Verfahren zu streichen. Dieses Gremium könnte den Plänen zufolge grünes Licht geben für eine kommerzielle Gasförderung, wenn Probebohrungen positiv verlaufen sind. Allerdings wären zuständige Landesbehörden nicht an das Votum gebunden. Die Kommission sei auf Druck der Union durch das Kanzleramt in ihren Entwurf hereinverhandelt worden, betonte sie.

Mehrere Dutzend Abgeordnete der Unions-Fraktion drohen mit einer Ablehnung im Bundestag. „In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig“, sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeld der Deutschen Presse-Agentur. Notwendig sei eine Verschärfung. Die Gruppe der Fracking-Kritiker umfasse bereits über 100 Unions-Abgeordnete, betonte Mattfeld. 

„Wir können uns nicht vorstellen, dass flächendeckend in Deutschland Erprobungsmaßnahmen stattfinden.“ Wichtig seien auch Änderungen zum Umgang mit Lagerstättenwasser. In der SPD-Fraktion gibt es Widerstand gegen die Kommission. Der Bundestag solle über kommerzielle Projekte am Ende entscheiden, forderten führende Umwelt- und Energiepolitiker.

Damit dürfte es noch Änderungen geben, im Bundesrat ist das Paket aber nicht zustimmungspflichtig – es soll im Januar 2016 in Kraft treten. Linke und Grüne warfen der großen Koalition vor, den Weg für Fracking zu ebnen. „Deutschland braucht ein Frackingverbot“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Der Bundesverband der Deutschen Industrie betonte die Chancen. Die Auflagen seien daher „vollkommen überzogen“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

01.04.2015 - dpa / newsburger.de

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