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Frankfurt Nachtflugverbot am Flughafen bleibt

Bundesverwaltungsgericht verwirft Revision des Landes Hessen.

Leipzig – Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untersagte am Mittwoch auch für die Zukunft Flüge zwischen 23.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil zum Flughafenausbau wies es die Revision des Landes Hessen gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zurück. Dieser hatte bereits im Herbst vergangenen Jahres die von der Landesregierung für diese Nachtzeit genehmigten 17 Flüge in Frankfurt untersagt.

Das höchstrichterliche Urteil gilt als Niederlage der Lufthansa und des Flughafenbetreibers Fraport, die auf eine Wiederzulassung der Nachtflüge nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest in Frankfurt gedrungen hatten. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden hatte nach wachsenden Protesten lärmgeplagter Bürger in der Region zuletzt erklärt, sie werde ein Nachtflugverbot in dieser Kernzeit respektieren, wenn das Leipziger Urteil dies zulasse.

Mit seinem Spruch segnete das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch zugleich auch den Ausbau des größten deutschen Verkehrsflughafens rechtlich ab. Es verwarf nämlich zugleich auch die Revisionen von Anliegern gegen das Urteil der Kasseler Richter, die eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die neue Landebahn zum Ziel hatten.

Allerdings muss das Land Hessen den Planfeststellungsbeschluss jetzt überarbeiten, um das Verbot der Nachtflüge aufzunehmen.

04.04.2012 - dapd / newsburger.de

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