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Lufthansa-Maschine am Flughafen
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Arbeitsgericht Antrag auf Untersagung von Pilotenstreiks zurückgewiesen

Die Streiks seien von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst.

Frankfurt – Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Freitag einen Antrag der Lufthansa auf Untersagung kurzfristiger Streiks ihrer Piloten zurückgewiesen. Die Streiks der Pilotengewerkschaft Cockpit seien von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Lufthansa wollte der Cockpit Streiks untersagen lassen, die nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt werden. Dies sei jedoch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht begründbar, so das Arbeitsgericht.

Am Donnerstag waren Verhandlungen zwischen Cockpit und der Lufthansa erneut gescheitert. Daher sei „ab sofort“ mit weiteren Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen, erklärte die Pilotengewerkschaft.

Hintergrund ist ein Streit zwischen den Piloten und der größten Fluglinie Europas über die betriebsinterne Frührente für die 5.400 Piloten bei der Lufthansa, Germanwings und Lufthansa Cargo.

26.09.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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