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Oberlandesgericht Urteil gegen Ärztin wegen „Abtreibungswerbung“ aufgehoben

Die Sache muss vor dem Landgericht nochmals neu verhandelt werden.

Frankfurt a. Main – Das umstrittene Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit.

„Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand“, begründete das OLG die Entscheidung.

Die Gießener Ärztin führt in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durch und hatte darüber auf ihrer Homepage informiert. Das Amtsgericht Gießen hatte sie im November 2017 wegen der durch den „Abtreibungsparagraphen“ verbotenen Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Gießen Revision eingelegt. Diese führte jetzt zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung an das Landgericht. Die Sache muss vor dem Landgericht nochmals neu verhandelt werden.

03.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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