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Rederecht Fraktionen planen „Maulkorb“ für Abgeordnete

Parlamentarier zeigen sich empört.

München/Berlin – Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll offenbar noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses. Der „Maulkorb“-Erlass löste umgehend heftige Proteste aus.

Mit den neuen Regeln solle dem Bericht zufolge der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete dürfe er nur ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen – auch dies nur „im Benehmen mit den Fraktionen“.

Der Bundestagspräsident solle sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er müsse alle Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. Auch das Recht der Abgeordneten, ihr Abstimmungsverhalten in einer kurzen Rede zu begründen, soll offenbar gestrichen werden. Es sollen nur noch schriftliche Erklärungen erlaubt werden.

Der Entwurf stütze sich auf die Stimmen von Union, SPD und FDP. Grüne und Linke hätten im Ausschuss dagegen gestimmt, berichtet die Zeitung. Am 26. April solle im Plenum über die Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Einzelne Parlamentarier reagierten empört. Die Abgeordnete Sylvia Canel (FDP) sagte der „Hamburger Morgenpost“ (Sonntagausgabe): „Das ist ein nicht hinnehmbarer, massiver Einschnitt in die Rechte des Bundestagspräsidenten.“ Jens Ackermann von der FDP monierte: „Die Entscheidung wird nicht dafür sorgen, dass die Debatten für die Bürger spannender werden.“ Und Linken-Chef Klaus Ernst sagte der Zeitung: „Ein Maulkorb für Kritiker kommt für uns nicht in die Tüte. Abweichler sollen mundtot gemacht werden. Das widerspricht dem Geist der Verfassung.“

14.04.2012 - dapd / newsburger.de

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