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Finanzministerium Kündigung älterer Lebensversicherungspolicen möglich

„Daraus kann schnell ein systemisches Risiko werden.“

Berlin – Gut ein Drittel aller älteren Lebensversicherungspolicen könnte nachträglich gekündigt werden, weil unter anderem die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mangelhaft oder gar nicht über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.

„Eine frühere Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ergeben, dass 36,7 Prozent der Vertragsabschlüsse, die im Zeitraum von Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind, potenziell von einem Widerspruch betroffen sein können“, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums.

Als Widerspruchsgrund seien dabei „auch andere Gründe als eine fehlerhafte Belehrung“ in Betracht gekommen, „zum Beispiel der fehlerhafte oder nicht erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene Belehrung zum Widerspruchrecht“.

Die Zahl der abgeschlossenen Neuverträge von Lebensversicherungen sei zudem in Deutschland von 2009 bis 2018 von 6,2 Millionen im Jahr auf 5,2 Millionen zurückgegangen, heißt es in der Antwort weiter.

„Die Nullzinsfalle, in der sich die Lebensversicherungen befinden, wird durch das nachträgliche Widerspruchsrecht der Kunden zu einem Risiko von erheblicher Tragweite. Daraus kann schnell ein systemisches Risiko werden“, sagte der FDP-Politiker Frank Schäffler der „Rheinische Post“.

02.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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