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FDP-Ethik-Experte begrüßt Ärzte-Debatte über Suizid-Assistenz

Berlin – Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Medizinethik-Experte Michael Kauch hat den Vorstoß von Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe für eine Lockerung des standesrechtlichen Verbotes der ärztlichen Suizid-Beihilfe begrüßt und fordert zu dem Thema auch eine Debatte im Bundestag.

Der Tageszeitung „Die Welt“, sagte Kauch: „Ich begrüße es, dass die Ärzteschaft diese Diskussion jetzt führt. Denn Palliativmediziner bestätigen, dass in etwa fünf Prozent der Fälle, in denen die natürlich stets zuerst gebotene Palliativmedizin eingesetzt wird, eine wirksame Symptomkontrolle bei Schwerstkranken in Todesnähe nicht gelingt. Für solche Fälle muss man darüber nachdenken, ob eine ärztliche Beihilfe beim Suizid möglich ist.“

Laut Kauch, der in der vergangenen Legislaturperiode maßgeblich am Zustandekommen des Gesetzes zu Patientenverfügungen beteiligt war und derzeit unter anderem Berichterstatter seiner Fraktion zur Palliativ- und Transplantationsmedizin ist, sollte die neue „Diskussion zwei Stränge haben, zum einen die ärztliche zu den Fragen des Berufsrechts, zum andern eine staatliche.“

In der staatlichen Diskussion sei „zu fragen, ob man gegebenenfalls das Betäubungsmittelgesetz ändert, damit eine Verordnung tödlicher Medikamente möglich ist, und ob im Strafrecht die ärztliche Garantenpflicht bei der Begleitung solcher Suizidenten geändert werden muss. Diese Debatte muss der Gesetzgeber, also das Parlament, führen, wobei das nicht Sache der Regierung ist, sondern aus der Mitte des Parlaments heraus geschehen sollte. Dies steht auf der Agenda noch dieser Wahlperiode.“

Wie Kauch betonte, sei es „wichtig, dass eine ärztliche Suizid-Beihilfe in der persönlichen Gewissensentscheidung eines Arztes strikt getrennt wird von der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe, die wir nicht wollen und die laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode verboten werden soll. Ein solches Verbot steht aber nicht im Widerspruch zu einer eng begrenzten ärztlichen Suizid-Beihilfe in solchen Fällen, wo die Palliativmedizin an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stößt.“

30.12.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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