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Höchstüberlassungsdauer Familienunternehmer kritisieren Zeitarbeitsregulierung

„Weitere Säule flexibler Beschäftigungsformen zubetoniert.“

Berlin – Sechs Wochen nach Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hadern die Familienunternehmer weiter mit der Regulierung der Zeitarbeit – und fürchten neue Belastungen in der kommenden Wahlperiode.

Mit dem Gesetz habe die schwarz-rote Bundesregierung „eine weitere Säule flexibler Beschäftigungsformen zubetoniert“, sagte der Präsident des Verbands „Die Familienunternehmer“, Lutz Goebel, dem „Handelsblatt“. „Wenn es nach SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz geht, folgt nach der Regulierung der Zeitarbeit dann auch noch die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung.“

Das seit April geltende Gesetz sieht eine Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeiter von 18 Monaten vor. Nach neun Monaten müssen sie gleich bezahlt werden wie Stammbeschäftigte (Equal Pay). Die Gewerkschaft IG Metall hatte sich am Freitag mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ auf abweichende Regelungen per Tarifvertrag geeinigt.

In der jüngsten Verbandsumfrage der Familienunternehmer gaben 35 Prozent der 626 teilnehmenden Firmen an, Zeitarbeiter zu beschäftigen. Von denen wollen 49 Prozent den Einsatz angesichts der gesetzlichen Neuregelung künftig einschränken. 51 Prozent planen keine Veränderung.

Als wichtigste Beeinträchtigungen nannten jeweils mehr als die Hälfte der Befragten die Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach neun Monaten. Eine untergeordnete Rolle spielen Faktoren wie die Berücksichtigung von Zeitarbeitern im Betriebsverfassungsgesetz oder das Einsatzverbot als Streikbrecher.

12.05.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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