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Gefängnis
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Falscher Vergewaltigungsvorwurf Frau muss fünf Jahre ins Gefängnis

Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahren und sechs Monaten gefordert.

Darmstadt – Das Landgericht Darmstadt hat eine Frau wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, nachdem die Lehrerin einen früheren Kollegen fälschlicherweise bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben.

Der beschuldigte Mann hatte aufgrund der Anschuldigungen eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt, erst nach seiner Entlassung wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann starb ein Jahr später an Herzversagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte ihrerseits auf Freispruch plädiert. Zwei Monate der nun verhängten Haftstrafe gelten bereits als verbüßt.

13.09.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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