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Uli Hoeneß
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Fall Hoeneß Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

München – Die Staatsanwaltschaft München II geht gegen das Urteil im Steuerprozess gegen den früheren Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, nicht in Revision. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Da Hoeneß bereits zuvor erklärt hatte, ebenfalls auf eine Revision gegen das Urteil verzichten zu wollen, ist selbiges nun rechtskräftig.

Der frühere Präsident und Manager des deutschen Fußball-Rekordmeisters war am vergangenen Donnerstag zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht München II taxierte die Steuerschuld von Hoeneß auf 28,5 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für Hoeneß gefordert.

Beobachter rechnen damit, dass der einstige Bayern-Präsident in einigen Wochen seine Haftstrafe antreten muss. Zuvor muss allerdings noch die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts München II vorliegen.

17.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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