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Sebastian Edathy
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Fall Edathy Gericht erklärt Hausdurchsuchungen für zulässig

„Die Beschwerde gegen fünf Durchsuchungsbeschlüsse wurde verworfen.“

Hannover – Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren laut einer Entscheidung des Landgerichts Hannover offenbar rechtlich zulässig.

Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ hat am vergangenen Dienstag die 4. große Strafkammer des Landgerichts eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Ein Sprecher des Landgerichts sagte „Bild am Sonntag“: „Die Beschwerde gegen fünf Durchsuchungsbeschlüsse wurde verworfen.“

Unterlagen und Dienst-Computer Edathys waren in seinen privaten und ehemaligen Bundestagsbüros von den Ermittlungsbehörden sichergestellt worden.

06.04.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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