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Europäische Zentralbank
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EZB-Hilfsaktionen Ökonomen kritisieren Karlsruher Beschluss

Stabilität kann nur entstehen, wo Vertrauen besteht.“

Karlsruhe/Luxemburg – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Streit um die Hilfsaktionen der Europäischen Zentralbank (EZB) für Euro-Krisenländer vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen, stößt unter Ökonomen und Finanzpolitikern auf Sorge und Ungeduld.

„Warum nicht gleich der ganzen Regierungsarbeit ein laufendes Aktenzeichen in Karlsruhe verpassen?“, fragte laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ ein nicht näher bezeichneter Unionsmann. „Stabilität kann nur entstehen, wo Vertrauen besteht“, warnte demnach auch Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. „Wo in der Euro-Zone offene Rechtsfragen bestehen, kann sich kein Vertrauen bilden.“

Für Michael Hüther vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft Köln kommt das Verfassungsgericht „mit der Komplexität des Themas offenbar nicht zurecht“, weshalb es „die Verantwortung nun auf den EuGH abschieben“ wolle. Die Diskussion darüber, ob die EZB Staatsanleihen kaufen darf, sollte seiner Ansicht nach nicht vor Gericht geführt werden.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, pflichtet ihm diesbezüglich bei. Das Verfassungsgericht schaffe mit seiner Entscheidung neue Unsicherheit, weil sich künftig bei vielen geldpolitischen Maßnahmen die Frage stellen könnte, ob sie eine Klagemöglichkeit in Karlsruhe eröffneten. „Eine Zentralbank muss geldpolitisch unbegrenzt handeln können. Wird dieses Recht beschränkt, unterhöhlt das ihre Glaubwürdigkeit“, so Fratzscher.

Lob von der AfD

Die Anti-Euro-Partei Alternative für Deutschland (AfD) lobte den den Karlsruher Beschluss derweil. „Ich bin äußerst erfreut darüber“, sagte AfD-Chef Bernd Lucke. „Endlich ist höchstrichterlich festgestellt, dass das Anleihekauf-Programm der EZB ein klarer Bruch des Europarechts ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag mitgeteilt, dass der umstrittene Beschluss der EZB über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt werden soll. Es gehe insbesondere darum, ob der so genannte OMT-Beschluss „mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar“ sei.

09.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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