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Europarechtler Karlsruhe entzieht sich der Verantwortung

„Damit gibt das Gericht die deutsche Eigenstaatlichkeit auf.“

Berlin – Gunnar Beck, Europarechtler von der Universität London, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zentrale Fragen zu den Euro-Rettungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen, scharf kritisiert. „Mit der Vorlage an den EuGH entzieht sich das Gericht der Verantwortung. Es gibt die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen Verfassung an eine überstaatliche Institution ab“, sagte Beck „Handelsblatt-Online„. „Damit gibt das Gericht die deutsche Eigenstaatlichkeit auf.“

Nach Auffassung Becks konterkarieren die Karlsruher Richter zudem eigene frühere Entscheidungen. „In seinen Urteilen zu den EU-Verträgen von Maastricht und Lissabon betonte das Gericht stets, dass deutsche Souveränität nur unter Einhaltung des deutschen Grundgesetzes möglich ist“, sagte der Jurist. Das Grundgesetz schreibe vor, dass die Budgethoheit des Bundestages „unantastbar“ sein müsse. Diese werde aber durch die möglichen Verbindlichkeiten durch das EZB-Anleihenkaufprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) infrage gestellt.

„Bereits jetzt übersteigen die deutschen Hilfszahlungen an die Euro-Zone das Volumen des Bundeshaushalts um gut 311 Milliarden Euro“, sagte Beck weiter. Das OMT-Programm weite die deutschen Garantien unbegrenzt aus.

Mit der Vorlage an den EuGH erkläre Karlsruhe, dass selbst ein unbegrenztes Einstehen Deutschlands für den Euro mit der Budgethoheit des Bundestages vereinbar sei. „Das ist eine Absurdität“, kritisierte Beck.

07.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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