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Flüchtlings Erstaufnahmelager Jenfelder Moorpark
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EuGH Europäischer Gerichtshof sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge

Asylrecht schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze

Osnabrück – Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem Recht zuwiderlaufen. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag) sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, „man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze“.

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: „Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind.“ Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit dem vergangenen Oktober vorsteht.

Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.

18.01.2016 - newsburger.de

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