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Neue EU-Verordnung DGB fürchtet um Datenschutz

„Der jetzt verhandelte Verordnungsentwurf schafft keine Rechtssicherheit.“

Berlin – Die von der EU-Kommission geplante Datenschutzgrundverordnung wird nach Ansicht des DGB den Datenschutz für Arbeitnehmer verschlechtern. Kritisiert wird vor allem, dass es Einzelstaaten nicht mehr möglich sein soll, strengere, über die EU-Verordnung hinaus gehende Regelungen zu erlassen.

„Die fortschreitende Digitalisierung – und damit einhergehend eben auch neue Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten – gebieten eine ständige Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes, der Teil des Persönlichkeitsschutzes der Arbeitnehmer im Betrieb ist. Eine Grundverordnung, die für alle EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht setzt, steht dem eindeutig im Wege“, sagte DGB-Vorstandmitglied Annelie Buntenbach der Berliner Zeitung (Samstagsausgabe).

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit Betriebsräten führender deutscher Unternehmen, darunter Airbus, BASF, Commerzbank, Opel, Post, Telekom und VW, fordert der DGB überdies klare Verbote für heimliche Videoaufzeichnungen auf dem Unternehmensgelände, den Einsatz von Detektiven gegen Betriebsräte oder von Nacktscannern zur Durchlasskontrolle am Werktor. Solche Praktiken seien in den vorliegenden Verordnungsentwürfen, die derzeit zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament verhandelt würden, nicht enthalten.

„Der jetzt verhandelte Verordnungsentwurf schafft keine Rechtssicherheit. Wir befürchten, dass es zu einer weitflächigen Überwachung im Betrieb kommen könnte. Der Nacktscanner am Werkstor und heimliche Durchsuchungen von Beschäftigten-Computern dürfen auf keinen Fall Realität werden“, sagte Buntenbach weiter.

Zudem wenden sich die Arbeitnehmervertreter gegen eine geplante „Einwilligungsklausel“. Danach können Unternehmen personenbezogene Daten nur nutzen, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich zustimmen. Diese Regelung ist aus Sicht des DGB und der Betriebsräte durchaus sinnvoll, solange sie sich auf Verbraucher bezieht.

Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Zustimmung zur Datenerhebung und -Nutzung erteilen sollen. Denn der einzelne Beschäftigte gerät im ungleichgewichtigen Verhältnis zum Unternehmen schnell unter Druck, die Datenfrage gegen seinen Willen ab zunicken.

Daher fordern die Betriebsräte, Beschäftigte von der Einwilligungsklausel auszunehmen und die betriebliche Datenerfassung auf notwendige Angaben wie Anschrift und Kontoverbindung zu beschränken. Auch müsse das Mitspracherecht der Betriebsräte beim Datenschutz gewahrt bleiben.

Am schwersten wiegt aus Gewerkschaftssicht eine dritte Schwachstelle des Entwurfs, die sich an dem unscheinbaren Wörtchen „spezifisch“ festmacht. Es soll den Einzelstaaten nur mehr erlaubt sein, die in der Verordnung niedergelegten Regelungen zu „spezifizieren“, also detaillierter auszugestalten. Über den Rahmen, den die EU-Verordnung vorgegeben hat, dürften nationale Datenschutzgesetze somit nicht mehr hinausgehen. Eben diese Option wollen DGB und Betriebsräte aber erhalten.

„Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird uns lange Zeit rechtlich binden. Wir wollen eine Verordnung, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, ihr Datenschutzniveau zu erhalten und zu verbessern“, sagt Buntenbach.

Zunächst hatte die Bundesregierung ebenfalls diese Ansicht vertreten und dafür plädiert, den Einzelstaaten ausdrücklich „strengere“ Datenschutzgesetze zu erlauben. Im Lauf der Verhandlungen hatte Berlin den Begriff „strenger“ unter Verweis auf gegenläufige Mehrheitsverhältnisse in der EU aber aufgegeben. Demgegenüber fordert Buntenbach, Berlin müsse sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, „dass strengere nationale Vorschriften möglich“ blieben.

Die Trilog-Verhandlungen der europäischen Institutionen werden voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein. Anfang 2018 soll die Verordnung dann in Kraft treten.

14.11.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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