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Bundestagssitzung im Plenarsaal des Reichstags
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EU-Datenschutzregeln Deutschland muss dutzende Gesetze ändern

Zudem könnten noch weitere Gesetze und Verordnungen hinzukommen.

Berlin – Für die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung muss der Bund noch zahlreiche weitere Gesetze ändern. Das geht aus einer Zusammenstellung des Bundesinnenministeriums für die Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.

Das Ministerium nennt in der Auflistung 124 Bundesgesetze, die bis Mai 2018 an die dann geltenden neuen EU-Datenschutzregeln angepasst werden müssen. Dazu liegt im Bundesinnenministerium bereits ein umfangreicher Arbeitsentwurf für ein Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vor, dessen Abstimmung wegen der kurzen Umsetzungsvorgaben aus Brüssel zu einer der ersten Amtshandlungen eines neu gebildeten Bundeskabinetts gehören dürfte.

Zudem könnten noch weitere Gesetze und Verordnungen hinzukommen, die ebenfalls angepasst werden müssen. „Da der Prozess der Anpassung der Regelwerke des Bundes (…) noch nicht abgeschlossen ist, sondern einen laufenden Prozess darstellt, erhebt die (…) Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit“, teilt das Ministerium mit.

Das geplante Anpassungsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Das heißt: Damit können gleichzeitig mehrere Gesetze geändert werden. Die neue Regierung müsste das Gesetz in den Bundestag einbringen, der es beschließen muss. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz spricht von einem „ganz erheblichen“ Anpassungsbedarf der deutschen Gesetze an die Datenschutzgrundverordnung und mahnt deshalb zu besonderer Sorgfalt bei der Umsetzung. „Hierbei darf es nicht, wie in der letzten Legislaturperiode dazu kommen, dass die Vorgaben der Verordnung bei den Transparenz- und den Betroffenenrechten missachtet werden“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“.

„Eine effektive Umsetzung der Datenschutzvorgaben bedeutet zwingend, genügend personelle und finanzielle Mittel für den Datenschutz in Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung zu stellen.“ Datenschutz sei der „rechtsstaatliche Vertrauensanker“ in Zeiten der Digitalisierung. „Er schützt nämlich keine Daten, sondern die Menschenwürde und Intimsphäre der Bürger.“

16.09.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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