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Bundesverfassungsgericht
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Nach Attac-Entscheidung Erweiterung des Gemeinnützigkeits-Katalogs gefordert

Michael Bertrams plädiert für eine Gesetzesänderung.

Köln – Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, der Organisation Attac keine Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, fordert der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, eine Gesetzesänderung.

„Wenn eine so breit aufgestellte Organisation wie Attac, die mit spektakulären Aktionen die Öffentlichkeit sensibilisiert, den Status der Gemeinnützigkeit verliert, entzieht man ihrem Wirken die finanzielle Basis“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe). Das sei aber keine Willkür der Finanzgerichte, sondern Folge einer stringenten Auslegung geltenden Rechts.

„Anders gesagt: Wenn man das anders geregelt wissen will, muss man das Gesetz ändern. Schaut man ins Gesetz, wird man zum Beispiel feststellen, dass im Katalog gemeinnütziger Zielsetzungen wichtige Bereiche fehlen wie etwa die Förderung des Klimaschutzes, das Eintreten für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit oder den Datenschutz. Wären das klar benannte gemeinnützige Ziele, müssten entsprechende Organisationen für den Status der Gemeinnützigkeit nicht mehr den Umweg über die ‚Volksbildung‘ gehen“, erläuterte Bertrams.

Die Weigerung des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem Einsatz für sehr konkrete politische Positionen keine Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinn zuzubilligen, sei nachvollziehbar. „Nur gibt es eben sehr viele Organisationen, die von ihrer Grundausrichtung zweifelsfrei gemeinnützig sind, im Rahmen ihrer Arbeit aber auch bestimmte sehr konkrete Forderungen vertreten. Und da beginnt die Schwierigkeit des Abwägens“, gab Bertrams zu bedenken.

02.03.2019 - newsburger.de

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