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Erbschaftsteuer Wirtschaft und Union fordern Korrekturen an Reformplänen

„Der Finanzminister hat genügend Spielraum, um noch etwas zu ändern.“

Berlin – Wirtschaft und Union fordern deutliche Korrekturen an den Reformplänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Erbschaftsteuer.

„Der Mittelstand darf nicht zum Verlierer der Erbschaftsteuerreform durch Schwächung des Eigenkapitals der Betriebe werden. Der Finanzminister hat genügend Spielraum, um noch etwas zu ändern“, sagte Arbeitgeberchef Ingo Kramer der „Welt“. „Besonders wichtig wäre, dass eine Bedürfnisprüfung für Unternehmen erst ab 100 Millionen Euro pro Erbfall vorgeschrieben wird – und nicht schon ab einem Wert von 20 Millionen“, sagte Kramer.

Die gleiche Forderung erhebt der Chemieverband VCI in einem Eckpunktepapier, das der „Welt“ vorliegt. Der Verband erwarte eine Neuregelung, „die im Ergebnis nicht zu höheren Belastungen beim Übergang von Unternehmen auf die nächste Generation führt als bisher“, heißt es in dem Papier. Deshalb schlägt der VCI vor, die vom Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebrachte Freibetragsgrenze von 100 Millionen Euro „als Ausgangspunkt“ für die Bedürfnisprüfung zu nehmen.

Noch weiter gehende Forderungen kommen aus der CSU: „Das Privatvermögen des Erben ist bei der Feststellung der betrieblichen Erbschaftsteuer nicht einzubeziehen. Das wäre sonst eine verkappte Vermögenssteuer, die wir nicht wollen“, sagte die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, der „Welt“.

Auch wolle die CSU die Bagatellgrenze, ab der überhaupt eine Erbschaftssteuer fällig wird, weiterhin an der Zahl der Arbeitsplätze festmachen und nicht am Unternehmensgewinn. „Wir haben der Bevölkerung versprochen, keine Steuern zu erhöhen, und dabei bleibt es“, sagte Hasselfeldt.

Letztlich gehe es zwar in erster Linie um eine verfassungsfeste Regelung. Doch Hasselfeldt stellt auch klar: „Dabei dürfen keine Arbeitsplätze verloren gehen, und es muss die von Familienunternehmen geprägte Wirtschaftsstruktur erhalten bleiben.“

Ob durch die angepeilte Reform das Aufkommen der Erbschaftsteuer steigt, kann laut Bundesfinanzministerium derzeit noch nicht beantwortet werden. „Eine hinreichend genaue Prognose der steuerlichen Auswirkungen ist nicht möglich, da die Vorschläge noch nicht hinreichend konkret vorliegen“, schrieb das Finanzministerium in einer Antwort auf eine Anfrage von CDU-Vizefraktionschef Michael Fuchs, die der „Welt“ vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember die Ausnahmen für die Erben von Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Fast alle Unternehmen hätten unter dem geltenden Recht steuerfrei ihr Betriebsvermögen vererben können. Die Ausnahme sei zur Regel geworden, monierten die Karlsruher Richter. Deshalb forderten sie die Politik auf, bis Mitte 2016 eine Reform der Erbschaftsteuer vorzulegen. Schäuble will noch in diesem Jahr eine Reform verabschieden.

06.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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