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Erbschaftsteuer Handwerk noch nicht zufrieden mit Kompromiss zur Reform

„Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.“

Berlin – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist noch nicht zufrieden mit dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. „Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch).

Die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung von Erben sei pro Erbfall zwar von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht worden. Dies sei aber noch immer deutlich zu gering. Unterhalb dieser Vermögensgrenzen wird der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch von der Erbschaftssteuer befreit. In einer „Bedürfnisprüfung“ müssen Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Wollseifer kritisierte zudem, dass nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern weiterhin die Lohnsumme nicht kontrolliert werde. Es sei noch keine Einigung erzielt worden, dass Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt würden.

„Gut ist, dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl heraus gerechnet werden“, erklärte der Handwerkspräsident. Im Grundsatz seien die Regierungsparteien auf dem richtigen Weg, Familienbetrieben einen Generationswechsel zu ermöglichen, ohne dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet würden.

Der auf Druck der CSU entschärfte Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuer soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

08.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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