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Hans-Jürgen Papier
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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier „Ein Versammlungsverbot ist keine Dauerlösung“

Gegen ein dauerhaftes Versammlungsverbot hätte er „schwere Bedenken“.

Düsseldorf – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mahnt, dass ein Versammlungsverbot nicht zur „Dauerlösung“ werden dürfe.

„Ein Versammlungsverbot wegen aktueller Bedrohungslage, wie dies für Montagabend für alle Versammlungen in Dresden erlassen worden war, ist nur ausnahmsweise zulässig“, sagte Papier der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).

Denn das Verbot sei nicht gegen die Gefährder oder Störer gerichtet, sondern gegen diejenigen, die von ihren Grundrechten der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit legaler Weise Gebrauch machen wollten.

Der Verfassungsjurist betonte: „Einen solchen Ausnahmefall würde ich für das Verbot am Montagabend bejahen, da dort offenbar ein Fall von schwerer konkreter Bedrohung vorlag, der den Schutz durch die Polizei unmöglich machte.“

Gegen ein dauerhaftes Versammlungsverbot hätte er „schwere Bedenken“. Die Verwaltungsgerichte in Deutschland und auch das Bundesverfassungsgericht hielten das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sehr hoch, betonte Papier. „Die Polizei und die Sicherheitsbehörden sind nicht dazu da, Versammlungen zu verbieten oder sie aufzulösen, sondern vielmehr sie zu schützen. „

20.01.2015 - newsburger.de

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