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Vier junge Leute auf einer Treppe
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Coronavirus-Pandemie Laschet bestätigt Einigung auf „Kontaktverbot“

Man werde Verstöße „hart verfolgen“.

Düsseldorf – Bund und Länder haben sich zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie auf ein „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung sei bei einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erzielt worden, teilte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntagnachmittag mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen generell verboten werden. Ausnahmen sollen für Familien gelten sowie für Personen, die in einem Haushalt leben. Auch zwingend geschäftliche, berufliche oder dienstliche Gründe sowie den ÖPNV führte der CDU-Politiker als Ausnahmegründe aus. Ordnungsämter und Polizei sollen die Verbote kontrollieren. Man werde Verstöße „hart verfolgen“, kündigte Laschet an.

„Kontaktverbote sind im Vergleich zu einer Ausgangssperre für die Unterbrechung von Infektionsketten verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen“, so der Ministerpräsident. Zentral sei der Gedanke, „soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen“.

Bereits am Freitag hatten Bayern und das Saarland Ausgangsbeschränkungen in Kraft gesetzt. Auch in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz waren am Wochenende weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf den Weg gebracht worden. Am weitesten ging bisher Bayern, wo man nur noch alleine oder mit der Familie auf die Straße darf.

Am Sonntag zog auch Sachsen nach – die Landesregierung beschloss eine Ausgangssperre. Demnach wird es der sächsischen Bevölkerung in der aktuellen Coronavirus-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne „triftigen Grund“ zu verlassen. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhalte, so die sächsische Regierung. Dies könne durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen, hieß es. Ausnahmen soll es geben – Wege zum Einkaufen sind zum Beispiel weiterhin erlaubt.

Die Verfügung der sächsischen Regierung tritt am Montag um Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis zum 5. April.

22.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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