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Abrechnungspraxis Klinikkette Helios sieht Datenschutz gefährdet

Auf Kassenseite ist man sich keiner Schuld bewusst.

Düsseldorf – Aus Sicht des Klinikbetreibers Helios ist ein umfassender Schutz von Krankenhauspatientendaten in Folge der Abrechnungspraxis bestimmter Kassen nicht immer gewährleistet. Wie die Helios-Kliniken in Nordrhein-Westfalen monieren, führt die Abrechnungspraxis verschiedener Krankenkassen in NRW dazu, dass die Krankenhäuser gezwungen werden, in so genannten Fallbesprechungen Patientendaten an Kassenmitarbeiter herauszugeben – was aus Sicht der Kliniken gegen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Nachdem bilaterale Fallbesprechungen zwischen Kassen und Kliniken über Jahre hinweg Usus gewesen seien, habe die Politik bei Unstimmigkeiten über Abrechnungen bewusst den mit unabhängigen Ärzten besetzten Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) als schlichtende Institution vorgesehen, sagte Manuel Berger, bei Helios Regionalgeschäftsführer der Region West, der „Welt“. „Dass diverse Kassen trotzdem nach wie vor auf Fallbesprechungen bestehen, verletzt den Datenschutz unserer Patienten. Das besagt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012.

Bereits seit Herbst lehnt Helios daher solche Fallbesprechungen ab, im Gegenzug hätten die Kassen beanstandete Rechnungen teils willkürlich gekürzt. Im Zuge dessen hätten sich die Außenstände der Kliniken in Bergers Verantwortungsbereich von zehn auf 30 Millionen Euro verdreifacht.

Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht derlei Treffen zwischen Krankenhausärzten und Kassenmitarbeitern kritisch. „Das ist problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen ist“, kritisiert Schaar. Dieses Vorgehen seitens der Kassen sei nicht durch das Sozialgesetzbuch gedeckt, sagt er und verweist ebenfalls auf den MDK, dessen ärztliche Gutachter an die Schweigepflicht gebunden sind und der im Falle medizinischer Streitfragen zuständig sei.

Auf Kassenseite ist man sich keiner Schuld bewusst: Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot seien Kassen verpflichtet, die ordnungsgemäße Abrechnung von Krankenhausleistungen sorgfältig zu prüfen, heißt es etwa bei der Barmer GEK. Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, versuche man, strittige Fragen in bilateralen Gesprächen mit den Kliniken im Vorfeld zu klären und erst im letzten Schritt den MDK einzuschalten. Dies schone Ressourcen und sei juristisch zulässig – auch vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu den Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber Krankenkassen.

13.04.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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