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Katrin Göring-Eckardt
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Drei-Prozent-Hürde Göring-Eckardt kritisiert Verfassungsgericht

„An dem Urteil stört mich vor allem die Begründung.“

Berlin – Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hat scharfe Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geübt, die Drei-Prozent-Hürde für das Europaparlament zu kippen. „An dem Urteil stört mich vor allem die Begründung, das Europaparlament sei sowieso schon ein vielstimmiges Gebilde ohne Macht und deswegen sei eine Hürde nicht gerechtfertigt – im Unterschied zum Bundestag“, sagte Göring-Eckardt der „Welt“.

„Wir werden mehr Parteien und möglicherweise auch mehr Fraktionen im Europaparlament sehen.“ Große Delegationen wie insbesondere die deutsche mit 96 Abgeordneten würden nun stärker zur Bühne für Partikularinteressen. „Das ist nicht gut“, sagte Göring-Eckardt.

Die Fraktionsvorsitzende wies zugleich ihren Parteifreund Hans-Christian Ströbele in die Schranken, der als Konsequenz aus der Karlsruher Entscheidung vor knapp zwei Wochen eine Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel für den Bundestag verlangt hatte. „Das Urteil stärkt paradoxerweise durch die Deklassierung des Europaparlaments sogar die Fünf-Prozent-Hürde für den Bundestag“, sagte Göring-Eckardt.

Die Sperrklausel sei zwar kein Naturgesetz. „Aber sie hat sich historisch als eine kluge Hürde erwiesen. Das sage ich gerade als Grüne, die wir selbst bei der Wahl 1990 an dieser Hürde gescheitert sind.“ Jede Partei müsse sich fragen, ob Programm und Professionalität dauerhaft für einen maßgeblichen Teil der Gesellschaft oder nur für Splittergruppen oder Protestwähler relevant seien.

Die disziplinierende Wirkung der Karlsruher Urteile für die Parteien habe sie bisher immer überzeugt, so Göring-Eckardt. „Jetzt aber, da die Masse unserer Gesetze mit Hilfe unserer Parlamentarier in Brüssel geschrieben wird, wird ein Urteil gefällt, das uns europapolitisch zurückwirft.“

10.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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