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Doppelte Staatsbürgerschaft Maas weist Ausweitungsforderungen zurück

„Grundlage für das Handeln der Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag.“

Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Forderungen aus der eigenen Partei zurückgewiesen, die doppelte Staatsbürgerschaft auszuweiten. „Grundlage für das Handeln der Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag“, sagte Maas der „Welt“. „Ich finde, dass die doppelte Staatsbürgerschaft auch in der vereinbarten Form ein ganz wesentlicher Meilenstein für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht ist.“

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, für Kinder von Zuwanderern die doppelte Staatsangehörigkeit nur zu gewähren, sofern sie in Deutschland geboren und auch hier groß geworden sind. Maas machte allerdings deutlich: „Das Kriterium, dass jemand hier aufgewachsen sein muss und wie das nachgewiesen werden kann, ist sicherlich nicht ganz einfach umzusetzen.“ Es müsse möglich sein, die Regelung in der Praxis vernünftig zu handhaben. „Wir werden einen Weg finden, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden“, sagte er voraus.

Maas wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) jetzt in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sei. „Ich bin sehr optimistisch: Wir werden zu einer vernünftigen Lösung kommen.“

Die von der SPD mitregierten Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen allerdings an ihrer Bundesratsinitiative zur Abschaffung der sogenannten Optionspflicht festhalten. Sie wollen durchsetzen, dass alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zwei Pässe besitzen dürfen – auch wenn sie im Ausland aufgewachsen sind.

28.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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