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Standards unterlaufen DGB fordert Abschaffung der „Arbeit auf Abruf“

Jobs gehen zu Lasten rechtlicher Standards.

Saarbrücken/Berlin – Bis zu 1,9 Millionen Beschäftigte gehen nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag-Ausgabe) einer so genannten Arbeit auf Abruf nach. Bei vielen dieser Beschäftigungsverhältnisse würden jedoch arbeitsrechtliche Standards unterlaufen, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die auf Daten des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) basiert.

Bei der „Arbeit auf Abruf“ werden Arbeitnehmer kurzfristig nach Bedarf eingesetzt. Allein in der Gastronomie arbeiten laut DGB mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf diese Weise. Geregelt sind die Jobs im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Demnach ist der Beschäftigte zum Beispiel nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informiert. Laut DGB wird aber jeder Dritte erst am selben Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus.

Obendrein könnten sich die Betriebe der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, „indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen“, heißt es in der Untersuchung. Zugleich müssten Betroffene mit schwankenden und damit wenig planbaren Einkommen leben.

Der DGB fordert deshalb die Abschaffung dieser Beschäftigungsverhältnisse. „Bei Arbeit auf Abruf wird das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert. Damit muss Schluss sein“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Zeitung. Verlässliche und planbare Arbeitszeiten müssten gerade auch bei Teilzeitarbeit möglich sein. „Alle Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung“, meinte Buntenbach.

26.09.2016 - newsburger.de

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