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Deutschland muss weiter Klage auf Schulden aus den 20ern fürchten

Miami – Deutschland muss weiter eine Klage auf Rückzahlung von Schuldverschreibungen aus den 1920er Jahren fürchten. Ein Berufungsgericht in Miami bestätigte, dass die in Florida eingereichte Klage vorerst nicht abgewiesen wird. Das Deutsche Reich hatte zwischen 1924 und 1930 die sogenannten „Dawes- und Young-Anleihen“ an Tausende amerikanische und andere Investoren verkauft. Bei den Anleihen handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die auch an der New York Stock Exchange gehandelt wurden und durch die vollständige Kreditwürdigkeit Deutschlands abgesichert waren.

Das Unternehmen „World Holdings“ besitzt oder überwacht aktuell zahlreiche Dawes- und Young-Anleihen und klagt Deutschland der Vertragsverletzung an. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die angebliche Verpflichtung Deutschlands, den ausstehenden Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen für diese Anleihen zu bezahlen. In der Klage wird Schadenersatz in Höhe des ausstehenden Kapitals sowie der aufgelaufenen Zinsen gefordert. „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Gerichts“, so Michael Elsner, der als Anwalt die „World Holdings“ vertritt. „Wir kommen mit dem Fall nun voran, und unseren Kunden wird die Möglichkeit gegeben, die Zahlungen der Anleihen, die ihnen zustehen, einzuklagen und Deutschland haftbar zu machen.“

Deutschland hatte die Anleihen in US-Dollar ausgegeben, um die Reparationszahlungen aus dem Ersten Weltkrieg stemmen zu können. Von 1933 an stellten die Nazis die Rückzahlung der Auslandsschulden weitgehend ein. 1953 wurde auf einer Gläubigerkonferenz in London die Rückzahlung der Anleihen verschoben. Viele Inhaber nahmen damals ein Tauschangebot an, andere spekulieren bis heute auf den Erfolg einer Klage.

13.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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