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DB Energie muss Netzentgelte für Bahnstrom genehmigen lassen
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DB Energie muss Netzentgelte für Bahnstrom genehmigen lassen

Frankfurt am Main – Die DB Energie muss ihre Preise für die Durchleitung von Strom durch ihr Bahnstrom-Fernleitungsnetz von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden. Damit hat der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf bestätigt, wonach die Bundesnetzagentur für die Kontrolle der Entgeltberechnung der Bahnstrom-Fernleitungsnetze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zuständig ist. Vorausgegangen war ein Beschluss der Bundesnetzagentur, der die DB Energie GmbH verpflichtet eine Genehmigung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Netzentgelte einzuholen und einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Netzentgelte zu stellen.

Zurzeit haben Eisenbahnverkehrsunternehmen zwei Möglichkeiten, den zum Betrieb ihrer Züge notwendigen Bahnstrom zu erhalten. Mit der sogenannten Bahnstrom-Vollversorgung liefert die DB Energie GmbH dem Eisenbahnverkehrsunternehmen den 16,7 Hz-Bahnstrom unter Nutzung ihrer Bahnstrom-Fernleitungen als fertiges Endprodukt. Alternativ kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen den erforderlichen Bahnstrom von einem anderen Lieferanten beziehen. Dieser „Fremdstrom“ wird durch das Bahnstrom-Fernleitungsnetz der DB Energie GmbH zur Oberleitung an der Schiene, dem sogenannten Fahrdraht, durchgeleitet.

„Mit der Entscheidung des BGH ist nun klar, dass das Bahnstrom-Fernleitungsnetz als Energieversorgungsnetz der Entgeltgenehmigungspflicht des EnWG und damit einer am Effizienzmaßstab orientierten Kostenprüfung unterliegt. Die DB Energie GmbH muss uns jetzt ihre Netzentgelte zur Prüfung und Genehmigung vorlegen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

10.11.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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