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Datenschutzbehörde Tracing-App gegen Corona-Ausbreitung sinnvoll

„Das hat gute Gründe.“

Berlin – Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus können sogenannte Tracing-Apps nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber einen sinnvollen Beitrag leisten. Seine Behörde glaube, eine derartige technische Lösung unterstütze die Teams in den Gesundheitsämtern, aber auch die Befragten, die positiv getestet wurden, sich an ihre Aufenthaltsorte zu erinnern, sagte Kelber im RTL/n-tv-„Frühstart“.

Zwar sei die App „nicht die Wunderlösung“, doch wenn ein solches digitales Tool helfen könne, dann sei es auch effektiv im Einsatz.

Mit Blick auf den aktuellen Entwicklungsstand einer derartigen App werde die Behörde darauf achten, dass Daten nur für den eigentlich Zweck gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben würden. Eine solche App müsse ohne zentrale Datenspeicherung arbeiten können. Ihr Zweck sei es, Nutzern einen Hinweis zu geben, damit sie die Infektionskette unterbrechen können, falls sie in Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person gekommen sind.

Bislang aber habe er „noch nicht die Hand auf einer App“, die er auch prüfen könne. Er sehe aber verschiedene Konzepte, „und die begleiten wir datenschutzrechtlich“, so Kelber weiter. Dabei begrüßte er, dass sich „die gesamte Bundesregierung auf das Prinzip der Freiwilligkeit“ festgelegt habe.

„Das hat gute Gründe.“ So stärke dieser Schritt unter anderem das Vertrauen in das Verfahren. Zum anderen sei es schwierig bis unmöglich, Verstöße gegen eine verpflichtende Nutzung zu prüfen. Er könne sich nicht vorstellen, wie ein Nutzungszwang „in einem liberalen Rechtsstaat durchgesetzt werden sollte“.

Technisch derweil „scheine das Bluetooth-Verfahren das Beste zu sein, um wirklich festzustellen, dass es einen engen Kontakt gegeben hat“, sagte Kelber. Er sprach sich allerdings dagegen aus, Mobilfunkdaten zu verwenden, da diese zu ungenau seien. Dabei würde letztlich „ein tiefer Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorgenommen, ohne einen Zweck zu erreichen“. Auch GPS-Daten seien nicht hilfreich.

Positiv äußerte sich der Behördenleiter zur angekündigten Kooperation der Handy-Betriebssystemhersteller Google und Apple. Diese sei „technisch sehr wichtig“ und eröffne die Möglichkeit einer „Schnittstelle für seriöse Apps“.

In der Debatte um Schritte im Kampf gegen die Pandemie erinnerte Kelber aber auch an ein „ganz tolles Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, wonach etwaige Grundrechtseinschränkungen nicht unbedingt einzeln, sondern auch in der Summe der verschiedenen Maßnahmen bewertet werden müssen. So sollte eine Datenverarbeitung „nur zum Einsatz kommen, wenn es hilft, bei anderen Maßnahmen zu einem schnellen Ende zu kommen“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

20.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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