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Andrea Voszhoff 2009
© CDU/CSU-Fraktion / CC BY-SA 3.0 DE

Datenschutzbeauftragte Staat muss bei Sicherheitsmaßnahmen stärker kontrolliert werden

„Datenschutz ist kein Täterschutz.“

Berlin – Die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung wünscht sich stärkere Kontrollmöglichkeiten für den Staat im Sicherheitsbereich. „Datenschutz ist kein Täterschutz“, sagte Andrea Voßhoff dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). Der Staat erreiche nur mehr Vertrauen für Sicherheitsgesetze, wenn gleichzeitig auch die Möglichkeiten intensiviert würden, die Sicherheitsbehörden zu kontrollieren.

Die Tests zur Gesichtserkennung mit Überwachungskameras am Berliner Bahnhof Südkreuz werfen aus ihrer Sicht verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn das Verfahren in den Echtbetrieb gehen sollte.

„Mit dieser Technologie wird noch viel tiefer in die Grundrechte des Einzelnen eingegriffen, als es bei einer herkömmlichen Videoüberwachung der Fall ist. Sollten Verfahren wie die am Südkreuz getesteten in den Echtbetrieb gehen, bedarf es dazu in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage“, forderte Voßhoff.

Voßhoff rät Verbrauchern, bei der Nutzung von Geräten vorsichtig zu sein, wenn es um Stimmen- und Gesichtserkennung geht. Internetgiganten wie Facebook oder Apple würden geschickt Vorzüge und Bequemlichkeiten durch die Produktnutzung in den Vordergrund stellen und zudem behaupten, ihre Angebote seien kostenlos. Dabei würden sie mit den Daten ihrer Kunden Millionenumsätze generieren.

Unternehmen müssten noch stärker in die Pflicht genommen werden, durch Information und Transparenz offenzulegen, was mit den Daten geschieht, forderte die Datenschutzexpertin. „Mit dem künftigen europäisch einheitlich geltenden Datenschutzrecht wird es dazu mehr Pflichten für die Unternehmen geben.“

02.03.2018 - newsburger.de

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