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Datenschutzbeauftragte Kein Grundrecht auf „Vergessenwerden“ im Internet

Europäische Datenschutzgrundverordnung  nötig.

Berlin – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, erkennt nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kein Grundrecht auf „Vergessenwerden“ im Internet. „Der EuGH leitet das `Vergessenwerden` im Sinne eines Löschungsanspruchs aus dem Grundrecht auf Datenschutz her“, sagte Voßhoff im Interview des Nachrichtenmagazins „Focus“.

Ein „spezielles Grundrecht“ auf `Vergessenwerden` halte sie jedoch nicht für geboten. Die Persönlichkeitsrechte seien ausreichend geschützt. „Zudem steht dem pauschalen Recht auf `Vergessen` die Presse- und Meinungsfreiheit sowie das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen gegenüber. Deshalb kann man den Anspruch nicht verallgemeinern.“

Urteil stärkt die Bürgerrechte

Voßhoff begrüßte die EuGH-Entscheidung, derzufolge Suchmaschinenbetreiber wie Google künftig unliebsame Links in ihren Suchergebnissen unter Umständen löschen müssen, wenn sie zu Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten führen. „Das Urteil stärkt die Bürgerrechte“, so Voßhoff. „Die Klarstellung, dass Suchmaschinen Daten erheben und verarbeiten, ist eine wichtige Botschaft. Der Bürger behält die Kontrolle darüber, wie und ob seine Daten im Internet verwendet werden.“

Voßhoff forderte außerdem eine schnelle Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung. „Unabhängig vom jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre es notwendig, bald eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu verabschieden, weil der Datenschutz in der digitalen Welt dringend der Reform bedarf“, sagte sie „Focus“. „Mein Appell ist, sie zeitnah zu verabschieden. Daten sind global, sie müssen global geschützt werden.“

17.05.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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