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Cum-Ex Großbank akzeptiert Haftungsbescheid in Millionenhöhe

„Der Freistaat tut alles, um Steueransprüche des Staates zu sichern.“

München – Bayerns Finanzbehörden gehen gegen Banken vor, die einen der größten Steuer-Raubzüge in Deutschland ermöglicht haben sollen – und mindestens eine Großbank verzichtet auf juristische Gegenwehr und zahlt. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) sind zwei Haftungsbescheide in Millionenhöhe ergangen und auch schon beglichen worden.

Bayerns Finanzministerium äußerte sich auf SZ-Anfrage dazu wegen des Steuergeheimnisses nicht, erklärte aber generell: „Der Freistaat tut alles, um Steueransprüche des Staates zu sichern.“ Ein Mittel dafür seien auch Haftungsbescheide.

Mindestens einen der beiden Bescheide hat eine internationale Großbank erhalten und gezahlt, statt bei Gericht über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte zu streiten. Diesem Musterfall dürften etliche weitere Haftungsbescheide deutscher Behörden, vor allem aus Nordrhein-Westfalen, gegen Banken aus dem In- und Ausland folgen. Die Finanzbranche muss mit staatlichen Forderungen in Milliardenhöhe rechnen.

Mutmaßliche Kriminelle hatten den Staat viele Jahre lang beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende gezielt ausgenommen. Börsenhändler, Fondsbetreiber und teils auch die Banken selbst ließen sich von trickreich getäuschten Finanzämtern eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrmals erstatten.

Aus Sicht der „Täter“ handelte es sich lediglich um eine Gesetzeslücke, viele betrachten ihr Handeln bis heute als legal. Banken sollen nunmehr geradestehen für Profite von Firmen, die nach ihren Steuer-Raubzügen genauso schnell wieder verschwunden sind, wie sie zuvor aufgetaucht waren, und bei denen für den Fiskus nichts mehr zu holen ist.

In Deutschland ansässige Institute, darunter auch viele Ableger ausländischer Finanzkonzerne, haben beim Abwickeln von Aktiengeschäften nach Erkenntnissen der Behörden Tausende falsche Steuerbescheinigungen ausgestellt: Bescheinigungen, die besagten, dass Steuern auf Dividendenerlöse an den Fiskus abgeführt worden seien. In vielen Fällen traf das aber gar nicht zu. Diese Bescheinigungen waren für Cum-Ex-Akteure Gold wert, weil die Finanzämter auf dieser Basis Steuern erstatteten, die nie bezahlt worden waren.

29.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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