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Banken-Hochhäuser
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"Cum-Ex-Geschäfte" Aktientricks von Banken könnten legal sein

Bescheid des Bundesfinanzhofs allerdings nicht rechtskräftig.

Berlin – Die als „Cum-Ex-Geschäfte“ bekannten umstrittenen Aktiendeals von Banken sind nach einem bisher unveröffentlichten Bescheid des Bundesfinanzhofs möglicherweise legal. Banken und Investmentfonds hatten sich bei den Deals mit geliehenen Aktien rund um den Dividendenstichtag einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lassen. Die Finanzverwaltung schätzt, dass dem deutschen Fiskus dadurch Steuerausfälle von mehr als zwölf Milliarden Euro entstanden sind. Auf denen droht er nun sitzen zu bleiben.

Laut Informationen der „Welt“ kommt der Bundesfinanzhof in dem Bescheid für einen Fall in Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Dividenden in jedem Fall steuerpflichtige Einkünfte seien – auch wenn Leerverkäufe vorlägen. Hier hatte eine Steuerberatungsgesellschaft geklagt, weil das örtliche Finanzamt sich geweigert hatte, 2,5 Millionen Euro Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008 zu erstatten. Der Bescheid deutet daraufhin, dass bei zahlreichen Deals, die derzeit noch überprüft werden, die Banken Geld erstattet bekommen.

„Das ist ein eindeutiges Signal, dass das Pendel dahin schwingt, die Geschäfte der Banken als gesetzeskonform zu beurteilen“, bewertet Marc Desens, Professor für Steuerrecht an der Uni Leipzig, das vorläufige Urteil.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, da sowohl die Finanzverwaltung als auch der Kläger laut Informationen der „Welt“ mündliche Verhandlungen beantragt haben. Ein Urteil wird der BFH frühestens im Oktober fällen.

„Es war in der Vergangenheit in 80 Prozent der Fälle so, dass das Urteil so ausfiel wie der Bescheid“, sagt ein Richter. Trotzdem sei in den anderen Cum-Ex-Fällen noch nicht das letzte Wort gesprochen: „Der Hamburger Fall handelt nur zum Teil von den Fragen, die das Zentrum des rechtlichen Strudels um die Cum-Ex-Trades bilden“, sagt Heribert Anzinger, Professor am Institut für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung an der Universität Ulm.

Das sieht auch die hessische Finanzverwaltung so: „Die Fälle hier stellen sich anders dar“, hieß es dort. Der BFH habe wichtige Fragen offen gelassen: Wenn die Banken etwa nachweislich Geschäfte abgeschlossen hätten, um dem Fiskus zu schaden, gäbe es hier immer noch Angriffsmöglichkeiten.

19.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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