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Polizei Streifenwagen
© Matti Blume / CC BY-SA 3.0

CSU Kein Freibrief für kriminelle Flüchtlinge

Auch Landtags-Grüne in Bayern wollen Bevölkerung spalten.

München – Die Polizeiführung in Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein sollen sich laut Medienberichten bereits im Oktober 2015 darauf verständigt haben, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. „Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaats“, so Dr. Florian Herrmann, innenpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Selbstverständlich müssen wir jede Art von Straftat verfolgen.“

„In Bayern existiert so eine Regelung nicht“, erklärt Herrmann weiter. „Unsere Gesetze in Deutschland kennen nicht zweierlei Maß.“ Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip grundsätzlich zur Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen verpflichtet. Dies werde durch die Leitlinie in Schleswig-Holstein gezielt ausgesetzt.

Erst vor kurzem war auch bekannt geworden, dass in Schleswig-Holstein bei Schleusungskriminalität und illegaler Einreise nur eingeschränkt oder gar nicht ermittelt werde. „Zu kostenintensiv oder geringe Erfolgsaussichten, da die Täter schwer zu identifizieren sind, dürfen keine Ausreden für Ermittlungen sein“, sagt Herrmann. Die Aufklärung von Straftaten könne in Deutschland aufgrund des enormen Flüchtlingszuzugs nicht einfach massiv eingeschränkt werden.

Auch die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag hatte gefordert, „Bagatelldelikte“, wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder Schwarzfahren nicht mehr zu ahnden. Die Landtags-CSU lehnte einen diesbezüglichen Antrag gestern ab. „Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, dass wegen der großen Zahl von Flüchtlingen plötzlich Ladendiebstahl oder Schwarzfahren legalisiert werden sollen. Wer solch unsinnige Vorschläge macht, treibt die Menschen in die Arme rechter Gruppierungen.“

28.01.2016 - newsburger.de

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