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Corona-Priorität Krankenhäuser werden für OP-Ausfälle entschädigt

Für neue Intensivbetten gebe es einen pauschalen Zuschuss.

Berlin – Krankenhäuser sollen für Ausfälle in Folge der Corona-Krise Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der am Montag ins Kabinett geht und über den die „Bild am Sonntag“ berichtet.

Ihm zufolge bekommen Krankenhäuser, die wegen des Coronavirus planbare Operationen aussetzen oder verschieben, alle Ausfallkosten pauschal erstattet. Außerdem soll es für die Bereitstellung weiterer Intensivbetten zusätzliche Boni geben – in Höhe von 30.000 Euro pro zusätzlich geschaffenem Intensivbett, berichtet die Zeitung.

Derzeit gibt es 28.000 Intensivbetten in Deutschland. Ihre Zahl soll verdoppelt werden. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums bedeutet das für den Bundeshaushalt Mehrausgaben von insgesamt 3,3 Milliarden Euro, die über den Gesundheitsfonds an die Krankenhäuser weitergeben werden.

„Die Krankenhäuser verschieben seit Montag planbare OPs und verzichten dabei auf viele Einnahmen. Das kompensieren wir“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der „Bild am Sonntag“. Rückwirkend ab letztem Montag gebe es erstmals Geld für leere Betten. „Für die höheren Ausgaben in der Pflege gibt es mehr Geld, Bürokratie und Sanktionen werden ausgesetzt. Durch pauschale Zahlungen sichern wir den Krankenhäusern kurzfristig und großzügig die dringend nötige Liquidität.“

Für neue Intensivbetten gebe es einen pauschalen Zuschuss. „Falls wir sehen sollten, dass das nicht reicht, können wir schnell nachsteuern.“

Um für Corona-Patienten ausreichend Betten und Intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung zu haben, hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kliniken dazu aufgerufen, alle nicht notwendigen Eingriffe zu verschieben.

Übernommen werden sollen auch coronabedingte Mehrkosten sowie Mindereinnahmen der Tagespflegeeinrichtungen sowie finanzielle Hilfen für Vertragsärzte. Auf die Pflegekassen kommen laut Berechnungen dadurch Mehrkosten von 250 Millionen Euro zu. Die zusätzliche Belastung der gesetzlichen Krankenkassen wird im Gesetzentwurf mit rund 4,05 Milliarden Euro veranschlagt.

21.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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