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Leere Abgeordnetenstühle im Bundestag
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Corona-Krise Schäuble treibt Planungen für „Hybrid-Parlament“ voran

Hausjuristen des Bundestags haben eine Lösung gefunden.

Berlin – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) trifft unter dem Eindruck der Corona-Pandemie Vorbereitungen für einen neue Form der parlamentarischen Arbeit. Bei einer Zusammenkunft mit dem Vorsitzenden aller Fraktionen am Donnerstag sei die Einsetzung einer Arbeitsgruppe der parlamentarischen Geschäftsführer beschlossen worden, die Tagungen des Bundestags als „Hybrid-Parlament“ aus anwesenden und online zugeschalteten Abgeordneten vorbereiten soll, berichtet die „Bild-Zeitung“ (Samstagausgabe).

Schäuble hätte seit längerem nach einer Möglichkeit gesucht, im Seuchen- oder Katastrophenfall den Bundestag beschlussfähig zu halten, auch wenn viele Parlamentarier selbst nicht zur Plenarsitzung erscheinen könnten. Weil das Grundgesetz die Anwesenheit der Abgeordneten aber vorschreibt, sei eine reine Online-Tagung des Bundestags ohne Verfassungsänderung (mit Zweidrittelmehrheit) nicht möglich.

Das Gleiche gelte für Schäubles Idee, den „gemeinsamen Ausschuss“ (Art. 53a GG) aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat (48 Mitglieder) für diese Fälle einzuberufen. Auch dafür sei aber eine Änderung des Grundgesetzes nötig, weil der Ausschuss ausdrücklich nur für den Kriegsfall gedacht ist.

Verfassungsändernde Mehrheiten seien für beides nicht in Sicht. Nun hätten die Hausjuristen des Bundestags eine Lösung gefunden: Ein „Hybrid-Parlament“ aus anwesenden und online zugeschalteten Abgeordneten. Rechtlich sei diese Mischform möglich, hieß es aus Teilnehmerkreisen der Runde, so die „Bild-Zeitung“.

Geklärt werden müssten derzeit vor allem die technischen Voraussetzungen für ein solches Notparlament. Ein mobiles digitales Abstimmungssystem müsse nicht nur gegen Manipulation und Hackerangriffe gesichert sein, sondern auch eine eindeutige personalisierte Abstimmung gewährleisten.

Außerdem müsse der rechtliche Rahmen abgesteckt werden, heißt es. Auch für das „Hybrid-Parlament“ müssten Quoren etwa dazu festgelegt werden, wie viele Abgeordnete online und persönlich an einer Abstimmung mindestens teilnehmen müssten, damit diese gültig sei.

Normalerweise ist der Bundestag beschlussfähig, wenn die Hälfte der Parlamentarier anwesend ist. Wegen der Coronakrise gelte derzeit eine Satzungsänderung, wonach bereits ein Viertel der Volksvertreter zur Beschlussfähigkeit ausreiche. Für Abstimmungen, die die so genannte Kanzlermehrheit erfordere, sei nach Ansicht der Bundestagsjuristen aber auch künftig persönliches Erscheinen zwingend, berichtet die „Bild-Zeitung“.

24.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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