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Corona-Krise Justiz-Gewerkschaft verlangt Schließung der Gerichte

„Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen.“

Nohfelden – Angesichts der Corona-Krise in Deutschland hat die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) eine Schließung der Gerichte für mindestens zwei Wochen gefordert.

„Die akute Corona-Krise ist eine Gefahr für die Mitarbeitenden in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es ist daher jetzt notwendig, die Gerichte für mindestens zwei Wochen zu schließen“, sagte Emanuel Schmidt, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Nur eine solche Maßnahme schütze das Personal und die Menschen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften vernünftig.

„Prozesse vor Gericht können verschoben werden, Dienststellen der Gerichte und der Bewährungshilfe könnten Notfallnummern und Eildienste einrichten“, so der DJG-Bundesvorsitzende weiter. Der Postverkehr etwa zwischen Anwaltschaft und Gerichten könne dagegen weiterhin laufen.

Aus Sicht der Justiz-Gewerkschaft agiere bisher jede Justizbehörde in Deutschland unterschiedlich. „Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und kein kontrolliertes Krisenmanagement“, kritisierte Schmidt.

Kontrollen an den Eingängen zu Gerichten könnten durch die Justizwachtmeister nicht mit dem gebotenen Abstand von zwei Metern zu den Besuchern geleistet werden. „Und auch in der Bewährungshilfe ist ein direkter Kontakt zu den Straftätern für die Mitarbeiter der Behörde riskant, gerade weil die Klienten häufig weiterhin Kontakt in die Drogenszene oder das Geschäft mit der Prostitution halten“, sagte Schmidt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

18.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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