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Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl
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Bundeszahnärztekammer Einnahmeausfälle müssen kompensiert werden

Viele Praxen gerieten „in einen wirtschaftlich gravierenden Engpass“.

Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat die Bundesregierung aufgefordert, in der Corona-Krise auch Zahnärzte bei finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich gleichermaßen zu bedenken. Die Kammer unterstütze daher die dahingehende Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) angesichts des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ausdrücklich, teilte die BZÄK am Dienstag mit.

Dies könne nicht nur Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten sein. So wie die medizinische Versorgung allen offen stehe, müssten „auch finanzielle Hilfen durch alle getragen werden – dies gilt besonders im Falle der Zahnärzteschaft, deren Einnahmen wesentlich auf privaten Leistungen beruhen. Private und gesetzliche Einnahmen fallen in der Corona-Krise in dramatischem Ausmaß weg“, so die Bundeszahnärztekammer.

„Durch die Corona-Krise geraten viele Praxen in einen wirtschaftlich gravierenden Engpass. Steuert hier die Bundesregierung nicht gegen, droht vielen Praxen die Insolvenz bzw. frühzeitige Aufgabe“, sagte BZÄK-Präsident Peter Engel.

Alleine schon „mit der großen Unsicherheit über die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit“ stünden heute „neben den Arbeitsplätzen in den betroffenen Praxen auch unzählige Arbeitsplätze im Zahntechnikerhandwerk und in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel“, so der BZÄK-Präsident weiter.

Die über 70.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte leisteten „gemeinsam mit ihren mehr als 220.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag in diesem System“, sagte Engel. Werde hier nicht genügend geholfen, bestehe die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entstehe.

24.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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