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NPD
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Bundesverfassungsgericht Verhandlung über NPD-Verbot ab März 2016

Die mündliche Verhandlung wurde für den 1., 2. und 3. März terminiert.

Karlsruhe – Ab März 2016 wird das Bundesverfassungsgericht über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrats verhandeln. „Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist“, so das Karlsruher Gericht. Die mündliche Verhandlung über das NPD-Verbot wurde für den 1., 2. und 3. März terminiert.

Die Bundesländer hatten bereits im Dezember 2012 beschlossen, einen NPD-Verbots-Antrag zu stellen. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht daran. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern gescheitert.

07.12.2015 - newsburger.de

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